Steuerbonus für
Handwerkerleistungen
Höhe des Steuerbonus
Abzugsfähig sind 20 Prozent von maximal 6.000
Euro der Handwerkerkosten
– also bis zu 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt!
Unabhängig wie viele Wohnungen der
Auftraggeber zu seinem Haushalt zählt, kann
der Steuerbonus nur einmal bis zum Höchstbetrag
in Anspruch genommen werden.
Bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden
und z.B. aus beruflichen Gründen zwei Haushalte
führen, wird der Steuerbonus daher nur einmal
bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 1.200
Euro gewährt.
Für Handwerkerleistungen, die keine
Renovierungs-, Erhaltungs- und
Modernisierungsmaßnahmen sind, jedoch auch im
eigenen Haushalt erbracht werden (z.B. Reinigen
der Wohnung durch einen Fensterputzer), kann
der allgemeine Steuerbonus zur Förderung
privater Haushalte in Anspruch genommen
werden (§ 35a Abs. 2 EStG).
Dieser Steuerbonus wird in Höhe von bis zu 4.000
Euro (20 Prozent von max.
20.000 Euro) gewährt.